Wer einen Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall erleidet und nicht nur am selben, sondern mindestens auch am Tag danach noch arbeitsunfähig ist, muss sich bei einem Durchgangsarzt (D-Arzt) vorstellen. Dasselbe gilt, wenn die Unfallfolgen mindestens eine Woche lang medizinisch behandelt werden müssen, wenn die Verordnung von Heil- oder Hilfsmitteln notwendig ist (zum Beispiel Physiotherapie oder Gehhilfe) oder wenn der Patient als Folge eines Arbeitsunfalls erneut arbeitsunfähig wird. D-Ärzte werden von den entsprechenden Landesverbänden der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ernannt und besitzen die Zulassung der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung.
Letzteres bedeutet, dass sie sich mit Unfällen und ihren Folgen aufgrund ihrer speziellen Ausbildung besonders gut auskennen; meist liegt ihr fachlicher Schwerpunkt auf Orthopädie und Unfallchirurgie. Zuständig sind D-Ärzte für medizinische Diagnose und Erstversorgung. Im Anschluss obliegt es ihrer fachlichen Entscheidung, ob sie den Patienten zur weiteren Heilbehandlung an deren Hausarzt übergeben oder die Therapie selbst fortführen. In besonders schweren Fällen kann, Weisung des D-Arztes vorausgesetzt, auch eine zugelassene Klinik übernehmen.